Designzentrum Rhein-Neckar e.V.
c/o C-HUB Kreativwirtschaftszentrum
Hafenstraße 25 – 27
68159 Mannheim

Die Autoren dieser Webseite sind:

Dr. Marc Reisner (1. Vorsitzender des Vorstands)
Frank Zumbruch (2. Vorsitzender des Vorstands)

info@uncover-mannheim.de

Datenschutzhinweis

DESIGNZENTRUM RHEIN NECKAR E.V.
Ausschreibung UNCOVER DESIGNPREIS 2018

Datenschutzhinweis

1. Gegenstand dieses Datenschutzhinweises

Die folgenden Datenschutzhinweise gelten für alle Designer, die sich zur Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 anmelden wollen. Für die Anmeldung und die Teilnahme an der Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb möchten wir Sie ausführlich darüber informieren, welche Daten bei Ihrer Anmeldung und Teilnahme erhoben, wie diese im Folgenden verarbeitet oder genutzt werden und wann diese Daten wieder gelöscht werden.

2. Verantwortlicher für die Verarbeitung

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (im Folgenden: Verarbeitung) Ihrer personenbezogenen Daten ist:

DESIGNZENTRUM RHEIN NECKAR E.V.
Vereinigung zur Förderung des Designs e.V.
C-HUB Kreativwirtschaftszentrum
Hafenstr. 25-27
68159 Mannheim

Fragen oder Anmerkungen zu diesem Datenschutzhinweis oder allgemein zum Datenschutz richten Sie bitten an folgende E-Mail-Adresse: info@design-zentrum.net.

3. Verarbeitung Ihrer Daten

I. Bei der Anmeldung zur Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 müssen Sie folgende Pflichtangaben (*) machen:

Zur Person
Vorname *
Name*
User nimmt teil als…* (Auswahl: Student / Mitglied eines Unternehmens / Inhaber eines Unternehmens / Freier Kreativer / Sonstige)
Bei „Sonstige“ muss eine Angabe in einem Freifeld gemacht werden.
Name des Unternehmens/Hochschule*
E-Mail-Adresse*
Anschrift* (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Einreichung Titel der Arbeit*
Entstehungsjahr* (Auswahl: 2015, 2016, 2017, 2018)
Kurze Projektbeschreibung* (800 Zeichen)
Diese Projektbeschreibung hat folgende Vorgaben:

  • in digitaler Form
  • als mehrseitiges Pdf (nicht größer als 10 MB)
und beinhaltet folgende Informationen über den Teilnehmer:
  1. eine schriftlichen Beschreibung des Projektes einschließlich eines Vorschlages zur Ausstellungspräsentation für den Fall einer Nominierung,
  2. ein Plakat über das Projekt zur Präsentation des Projektes in der Formschau-Ausstellung,
  3. kurze Vita des Teilnehmers und
  4. Kontaktdaten des Teilnehmers.

Angabe für welche Preiskategorie Sie sich bewerben*
Auswahl:
UNCOVER DESIGNPREIS BY STARTUP MANNHEIM
WELDE DESIGNPREIS
EIT HEALTH DESIGN AWARD
sovanta UX DESIGN AWARD

II. Weiterer Umgang mit Ihren Daten

Wir möchten – soweit möglich und erforderlich – Ihre Privatsphäre schützen. Deshalb werden wir, außer auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, folgende personenbezogene Daten von Ihnen nicht veröffentlichen:
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), E-Mail-Adresse, Website, Telefonnummer, Name des Unternehmens/der Hochschule.

Alle weiteren personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen der Anmeldung mitgeteilt haben (s.o.), werden wir sowohl digital/online als auch im Printbereich präsentieren. (z.B. auf uncover-mannheim.de, Facebook, Instagram, Magazin etc.). Die eingereichten Arbeiten und die weiteren Daten der Preisträger werden wir im Rahmen des UNCOVER Design-Festivals sowohl in Print- als auch in digitaler/online Form einem öffentlichen Publikum vorstellen.

III. Löschung Ihrer Daten

Sobald alle Nachbereitungen des UNCOVER Design-Festivals abgeschlossen sind, werden Ihre personenbezogene Daten grundsätzlich gelöscht; dies wird voraussichtlich Ende 2018 sein. Ausgenommen hiervon sind alle Veröffentlichungen, die bis dahin erfolgt sind, wie z.B. Einträge auf uncover-mannheim.de, Facebook, Instagram, Magazin etc. und Daten, die wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen aufbewahren müssen.

4. Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

I. Ihre personenbezogene Daten werden von uns in erster Linie verarbeitet, um die Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 und die damit zusammenhängenden Präsentationen und Preisverleihungen durchführen zu können.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1).b) DSGVO und § 28 (1).1) BDSG; die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um die Ausschreibung überhaupt durchführen zu können.

II. Einige Ihrer personenbezogenen Daten werden darüber hinaus verarbeitet und auch an Dritte weitergegeben (s. hierzu auch 5), um Sie und Ihre Arbeiten der Öffentlichkeit zu präsentieren; die Preisverleiher erhalten hierbei ebenfalls die Möglichkeit, von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1).f) DSGVO und § 28 (1).2) BDSG; die Verarbeitung der Daten ist sowohl für uns als auch für die Preisverleiher erforderlich, um die berechtigten Interessen an der ausreichenden Öffentlichkeit dieser Ausschreibung zu erlangen. Da Sie freiwillig an dieser Ausschreibung teilnehmen und uns Ihre personenbezogenen Daten überlassen – die Öffentlichkeit damit auch in Ihrem Interesse liegt – überwiegen nach einer sorgfältigen Abwägung zwischen Ihren Grundrechten auf den Schutz Ihrer Daten einerseits und unseren Interessen an der Veröffentlichung andererseits in diesem Fall unsere Interessen.

5. Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte

Die Daten der Preisträger (in allen vier Kategorien) werden an Dritte weitergegeben, um veröffentlicht zu werden, z.B. bei Facebook, in Blog- oder Magazineinträgen unserer Medienpartner. Die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten sind der Name, Titel des Projektes und Fotos sowie die Beschreibung des Projektes, und – sofern vom Gewinner gewünscht – auch Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Website.

Alle weiteren personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei könnte es sich z.B. um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.

6. Ihre Rechte

Sie können über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit kostenlos Auskunft erhalten und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Sperrung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich an uns über designpreis@uncover-mannheim.de.

7. Zuständige Aufsichtsbehörde

Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de
Internet: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Nutzungs- und Teilnahmebedingungen

Die folgenden Nutzungs- und Teilnahmebedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Designer (im Folgenden: Teilnehmer), die sich zur Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 anmelden wollen.

Die Teilnehmer können sich - bei Vorliegen der jeweiligen Bedingungen (s. unten: B) – zu folgenden Designpreisen anmelden:

  • UNCOVER DESIGNPREIS BY STARTUP MANNHEIM
  • WELDE DESIGNPREIS
  • EIT HEALTH DESIGN AWARD
  • sovanta UX DESIGN AWARD

Ausrichter des Designfests UNCOVER MANNHEIM und Ansprechpartner für Ihre Anmeldung und Teilnahme zur Ausschreibung zum UNCOVER DESIGNPREIS 2018 ist (im Folgenden: UNCOVER):

DESIGNZENTRUM RHEIN NECKAR E.V.
Vereinigung zur Förderung des Designs e.V.
vertr.d. Dr. Marc Reisner (1. Vorsitzender)
C-HUB Kreativwirtschaftszentrum
Hafenstr. 25-27
68159 Mannheim
Mail: info@design-zentrum.net

A. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Für alle Teilnehmer, die sich zur Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 – gleich für welchen Designpreis – anmelden, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Der Teilnehmer muss volljährig sein und bei der Anmeldung seine Anschrift, E-Mail- Adresse, sowie eine kurze Vita angeben. Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Die während des Anmeldevorgangs von UNCOVER erfragten Kontaktdaten und sonstige Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.
  • Alle Arbeiten wie Konzepte, Projekte und Objekte (im Folgenden: Werke), die nicht älter als drei Jahre sind (Entstehungszeitraum April 2017 bis einschließlich März 2018) können eingereicht werden.
  • Die Frist zur Anmeldung zu der Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 und zur Einreichung der Werke endet am 08. April 2018 um 23:59 Uhr.
  • Rassistische, pornografische, gewaltverherrlichende und extremistische Werke werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. UNCOVER behält sich vor, derartige Werke von der Teilnahme an der Ausschreibung auszuschließen.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme an der Ausschreibung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, d.h. weder die T eilnahme an der Ausschreibung noch die Zuteilung des Preises unterliegen − außer bei groben Verfahrensfehlern – der gerichtlichen Überprüfung.
  • Die Kosten für die Produktion und den An- und Abtransport der Werke sowie die eventuelle Versicherung für die Ausstellung der Werke der Nominierten obliegen den Teilnehmern.

B. Besondere Teilnahmebedingungen

Für den WELDE DESIGNPREIS gelten zusätzlich AGB

Haftungsfreistellung

Datenblatt / Produktionsvorgaben

Der/Die Teilnehmer/in sichert/sichern zu, dass der von Weldebräu beabsichtigten Nutzung der eingesandten Arbeiten keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er/Sie sichert/sichern außerdem zu, dass andere Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch Weldebräu vorgehen werden.

Der/Die Teilnehmer/in garantiert/garantieren, dass durch die Verwendung der Werke im Rahmen der von Weldebräu beabsichtigten und vorstehend dargestellten Nutzungshandlungen keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Werke einverstanden sind. Der/Die Einreicher/in verpflichtet sich dazu, Weldebräu jeden Schaden zu ersetzen, den er/sie zu vertreten hat und den der/die Einreicher/in zu vertreten hat.

Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört insbesondere der Schaden, der Weldebräu dadurch entsteht, dass Nutzungshandlungen in Bezug auf das eingesandte Werk nicht vorgenommen werden können, da Rechte Dritter dem im Wege stehen.

Veröffentlichung und Nutzungsrechte

Weldebräu beabsichtigt, die eingesandten Arbeiten online auszustellen und öffentlich vorzuführen. Der/die Preisträger/in wird bei der Preisverleihung präsentiert. Bis dahin behält Weldebräu die Arbeiten in ihrem Besitz. Darüber hinaus werden alle eingereichten oder ausgewählten Arbeiten auf der Weldebräu Website in der Gewinner-Onlinegalerie veröffentlicht/archiviert, um die eingesandten Arbeiten einem möglichst breiten Publikum vorzustellen. Im Rahmen dieser Aufgaben räumt/räumen der/die Teilnehmer/in der Weldebräu ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein, die eingesandte Arbeit zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zu präsentieren, zu senden, (online) im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise zu nutzen. Die Weldebräu darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen.

Die Teilnehmer garantieren, dass sie im Falle der Nutzung von Fremdmaterialien in ihrer Arbeit die Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaber für die Nutzung dieser Bestandteile durch die Weldebräu im Rahmen der vorgenannten Publikationsformen eingeholt haben und dass es ihnen möglich ist, der Weldebräu die vorstehenden Rechte wirksam einzuräumen.

Die Arbeiten werden bildschirmauflösend auf Facebook präsentiert.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich durch ihre Teilnahme mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Veröffentlichung ihrer eingereichten Arbeit im Rahmen des Welde Designpreises z.B. in Ausstellungen, in der Pressearbeit, On- und Offline und als Etikett/Druck auf den WeldeFlaschen einverstanden.

Bei nötigen Anpassungen des Gewinnermotives für den Druck wird der Teilnehmer kontaktiert und das weitere Vorgehen besprochen. Sollte der Teilnehmer nicht innerhalb von 48 h reagieren, wird ein neuer Gewinner bekannt gegeben.

Für den EIT HEALTH DESIGN AWARD gilt zusätzlich:

Dieser Preis wird an die Arbeit vergeben, die sich dem Thema „Design Health“ auf revolutionäre Art und Weise nähert. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist es unserer Aufgabe, unsere Umgebung und unseren Alltag so zu gestalten, dass wir möglichst lange gesund und selbstbestimmt leben können. Design-Arbeiten aus den Bereichen Produktdesign, Social Design oder mit dem Thema „Behavioural change“, die es Menschen ermöglichen, gesund zu leben und bis ins hohe Alter aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, können für den DESIGN HEALTH AWARD eingereicht werden.

Der DESIGN HEALTH AWARD wird von EIT Health Germany, einer der weltweit größten Gesundheitsinitiativen, vergeben.

Für den Preis sovanta UX DESIGN AWARD gilt zusätzlich:

Tagtäglich interagieren wir mit Software: Ob privat oder im Büroalltag. Dabei kann es sehr frustrierend sein, wenn Anwendungsoberflächen nicht intuitiv und nutzerfreundlich gestaltet sind. Die sovanta AG entwickelt Business Apps, die Spaß machen. Aus diesem Grund zeichnet das Heidelberger Unternehmen herausragende Arbeiten zum Thema User Experience Design mit dem Sonderpreis “UX Design Award” aus. Bewerben können sich digitale Arbeiten aus den Bereichen Interaktionsdesign, Produktgestaltung, HCI und Service-Design.

C. Veröffentlichung und Übertragung der Nutzungsrechte

UNCOVER wird die eingereichten Werke aller Teilnehmer im Rahmen des Designfests UNCOVER MANNHEIM sowohl in Printmedien (z.B. im Festivalmagazin) als auch online in digitaler Form (z.B. Facebook, Instagram etc.) veröffentlichen. Darüber hinaus werden alle eingereichten oder ausgewählten Werke auf der UNCOVER Webseite veröffentlicht/archiviert, um die eingesandten Werke einem möglichst breiten Publikum vorzustellen. Der/die Preisträger/in wird bei der Preisverleihung präsentiert und sollte bei der Preisverleihung am 9. Juni 2018 anwesend sein.

Zur Erfüllung und im Rahmen der vorgenannten Aufgaben räumt der Teilnehmer der UNCOVER ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht ein, das eingesandte Werk zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zu präsentieren, zu senden, (online) im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise zu nutzen. Die UNCOVER darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen.

Der Teilnehmer versichert, dass er der Schöpfer und damit der Urheber des eingereichten Werkes ist und die ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechte an dem eingereichten Werk innehat.

Im Falle der Nutzung von fremden, urheberrechtlich geschützten Teilen bzw. Werken in seinem Werk, versichert der Teilnehmer, dass die jeweiligen Rechteinhaber ihm die Rechte für die Nutzung dieser Teile bzw. Werke durch die UNCOVER im Rahmen der vorgenannten Nutzung eingeräumt haben und dass es ihm möglich ist, UNCOVER die vorstehenden Rechte wirksam einzuräumen.

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung zur Ausschreibung des UNCOVER DESIGNPREIS 2018 und seine Teilnahme hieran mit den vorliegenden AGB und der o.g. Veröffentlichung der eingereichten Arbeit im Rahmen des UNCOVER DESIGNPREISES z.B. in Ausstellungen, in der Pressearbeit, on- und offline und als Druck in einer Festivalpublikation einverstanden.

D. Gewährleistung und Haftungsfreistellung

Der Teilnehmer sichert zu, dass das eingesandte Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und insbesondere der von UNCOVER beabsichtigten Nutzung (s.o. unter C) keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Sollten dennoch Mängel vorliegen, haftet der Teilnehmer für alle Schäden, wie z.B. Schadensersatz, Anwalts- und Gerichtskosten, soweit er diese zu vertreten hat.

Der Teilnehmer sichert zu, dass durch die Verwendung der Werke im Rahmen der von UNCOVER beabsichtigten und vorstehend dargestellten Nutzungshandlungen (s.o. unter C) keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der beabsichtigten Nutzung der Werke einverstanden sind.

UNCOVER haftet grundsätzlich nicht für den Diebstahl oder die Zerstörung der ausgestellten Werke, sofern UNCOVER dies nicht ausnahmsweise zu vertreten hat.